General terms and conditions — Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1.
Der uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2
Unsere Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3
Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
1.4
Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/ Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
1.5
Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen unserer Einwilligung.
1.6
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung.
1.7
Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
2. Honorar
2.1
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
2.2
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.3
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden.
2.4
Honorare sind Nettobeträge, die gemäß §19 UStG ohne Umsatzsteuer zu entrichten sind.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Besprechungen, Manuskriptstudium, Fotoaufnahmen, Illustration, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Versand) sind zu erstatten.
3.3
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/ Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
3.4
Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Illustration, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Bildbearbeitung, Druckausführung, Versand) werden nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung vorgenommen.
3.5
Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen vergeben, stellt der Auftraggeber/Verwerter uns von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.6
Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
4.1
An unseren Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
4.2
Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an uns zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
5. Korrektur und Produktionsüberwachung
5.1
Vor Produktionsbeginn sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
5.2
Die Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6. Haftung
6.1
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit unserer Arbeiten wird von uns nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
6.2
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
6.3
Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.4
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber /Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.
6.5
Bei Überschreitung vereinbarter Liefertermine stehen dem Auftraggeber/Verwerter keine Ansprüche wegen Verzugs zu, wenn der Termin aus Gründen überschritten wurde, die wir nicht zu vertreten haben, besonders in Fällen von höherer Gewalt.
6.6
Bei Beschädigung, Fehlbehandlung oder Verlust von uns überlassenen Vorlagen (z.b. Fotos, Zeichnungen, Modelle u.a.) besteht keine über den Materialwert hinausgehende Haftung.
6.7
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Luis Moecks Calldonluigi nicht ausgeschlossen.
7. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind uns mindestens 3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden dürfen.
8. Gestaltungsfreiheit
8.1
Für uns besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
8.2
Die uns überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
9. Reklamation
Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber / Verwerter nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Leistungen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als auftragsgemäß angenommen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Düsseldorf.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.